Das Gewerbeflächenangebot in der Gemeinde Ruppichteroth ist nur noch gering. Die Flächen im erschlossenen Teil des Gewerbegebietes Ruppichteroth sind vollständig verkauft. Trotzdem ist in den letzten Jahren entgegen dem allgemeinen Trend das Arbeitsplatzangebot in der Gemeinde immer noch rückläufig. Dagegen ist die Zahl der Auspendler überdurchschnittlich.
Ziel muss es sein, das Arbeitsplatzangebot vor Ort zu verbessern. Zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind vernetztes Denken und Handeln neben auszuweisenden Gewerbeflächen ein wesentlicher Bestandteil. Denn stimmt der Wohnstandort für Jung (Schulangebot, Kindergarten, Jugendarbeit, Freizeitangebot, ÖPNV, Verkehrsanbindung) und Alt (Seniorenwohnung, ärztliche Versorgung, Pflegeeinrichtungen, Freizeitangebot), dann werden auch mehr Menschen in der Gemeinde leben und innerhalb der Gemeinde die Kaufkraft stärken und Dienstleistungen annehmen. Das ist eine wichtige Existenzgrundlage für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie die Arbeitsplätze in diesem Bereich.
In diesem Sinne wollen wir handeln!
Bauleitplanungen
Die Nachfrage nach unbebauten Grundstücken ist zwar in den letzten beiden Jahren etwas gestiegen, befindet sich aber immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Gemeinde kann selbst Grundstücke in attraktiver Südhanglage nur mit Schwierigkeiten verkaufen. Ein Nachfragepotenzial für Baugrundstücke ist augenblicklich nur in Winterscheid, unter anderem wegen der günstigen Verkehrsanbindung zu den Städten Hennef, Siegburg, Bonn und Köln vorhanden.
Forderungen:
- Neue Bauleitplanungen im größeren Umfang sind nicht erforderlich (allenfalls Winterscheid?)
- Fortführung Gewerbegebiet Ruppicheroth-Nord
- Die Einbeziehung der Gemeindewerke GmbH in den Erwerb, Erschließung und die Vermarktung von Baugrundstücken wird begrüßt. Hierbei darf allerdings nicht mit kurzen Vermarktungszeiträumen kalkuliert werden.
- Bereitstellung von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau bei neuen Bebauungsplänen
Überprüfung der Bebauungspläne mit dem Ziel Hindernisse zur Nutzung von Energieeinsparpotenzialen zu beseitigen - Schutz der Freiräume, d. h. keine unnötigen Bauleitplanungen und konsequentes Umsetzen der bestehenden Landschaftsschutzverordnung