Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG)

05.11.2015

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)

Wir bitten die Verwaltung um Vorschläge zur Verwendung der Mittel aus dem „KInvFG“ .

Begründung:
Bei den Koalitionsverhandlungen im Bund war ein zentrales Thema, die Kommunen zu entlasten. Die SPDBundestagsfraktion forderte, finanzschwache  Gemeinden und Gemeindeverbände zu unterstützen.
Der Bund fördert nun aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“.
Den Ländern werden Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104b des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro gewährt.
Der Beschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung über die Verteilung der finanziellen Mittel zur Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen bedeutet:
Ruppichteroth erhält: 512.502,49 €.
Förderfähig sind Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur und Investitionen mit Schwerpunkt Klimaschutz.
Zur ersten Gruppe zählen etwa Krankenhäuser, Lärmschutz bei Straßen, städtebauliche Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit, energetische Sanierung sowie Breitbandausbau in ländlichen Regionen.
Die zweite Gruppe erfasst neben Kita und Schule auch Einrichtungen der Weiterbildung.
Die SPD-Fraktion ist der Meinung dieses Geld für Maßnahmen einzusetzen, die zur Entlastung des aktuellen und zukünftiger Haushalte führen.