Die öffentliche Diskussion zeigt, dass die zum Haushaltsausgleich notwendige Grundsteuererhöhung im Gemeinderat auf breite Ablehnung stoßen wird. Die SPD wird sich – wie versprochen – dafür einsetzen, dass sich die Festsetzung des Hebesatzes an den Sätzen der Nachbargemeinden orientiert.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde wird anschließend nicht genehmigt, und sie befindet sich dann in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung. Die Gemeinde darf dann nur Auszahlungen leisten, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Begonnene Investitionsmaßnahmen dürfen fortgesetzt werden, neue oder aufschiebbare Investitionsmaßnahmen oder aufschiebbare Aufwendungen sind nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht möglich.
Die Auswirkungen sind vielfältig, z. B. bei der Wegeunterhaltung und bei Sanierungsinvestitionen. Betroffen können aber auch Investitionen für Kindergärten, Schulen und Feuerwehr sein. Hier rechnen wir mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Und die Folgejahre?
Bürgermeister und Kämmerer müssen im Dezember dem Rat einen Haushalt für das Jahr 2024, verbunden mit einem Finanzsicherungskonzept für die Folgejahre, vorlegen. Zusätzlich müssen wir mit negativem Eigenkapital ab 2024 rechnen.
Wenn sich die Einnahmenseite nicht wesentlich verbessert, schauen Bügermeister und Kämmerer in ein noch größeres Finanzloch und müssen dem Gemeinderat wieder extreme Hebesätze vorschlagen.
Wir treten dafür ein, dass die Zeit bis zur Aufstellung des Haushalts 2024 zur Erstellung eines neuen langfristig angelegten Haushaltssicherungskonzeptes verwendet wird. Ein geschlossenes Auftreten gegenüber den Aufsichtsbehörden ist dabei wichtig. Denn ohne negatives Eigenkapital in einer Übergangsphase ist das nach aktueller Datenlage nicht möglich. Hier muss die Landesregierung für Ruppichteroth ein Auge zudrücken. Bei unserer Nachbargemeinde Windeck ist das offensichtlich auch passiert.