Stichwahl bleibt!

Das Landesverfassungsgericht stellt fest, dass das Gesetz zur Abschaffung der Stichwahlen verfassungswidrig ist. Die Richter sehen die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt.

Somit wird es, bei der Kommunalwahl in Nordrhein Westfalen am 13. September 2020, wieder zu Stichwahlen kommen. Dies bedeutet, dass wenn ein Kandidat (bei Bürgermeister- oder Landratswahl) nicht die Absolute Mehrheit erreicht, die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen, in einer weiteren Wahl (Stichwahl) gegeneinander antreten müssen.

Die Richter folgten damit dem Staatsrechtler Martin Morlock, der sich klar für eine Stichwahl ausgesprochen hatte: „Wenn wir ohne Stichwahl Bürgermeister wählen, dann haben wir angesichts vieler gleich starker Parteien die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinner aus dem ersten Wahlgang nur 35 oder 25 Prozent hat.

So könnte ein Kandidat gewält werden, der von bis zu 75% der Wählern nicht gewählt wurde.

„Diese Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Schwarz/Gelbe Landesregierung! CDU und FDP wollten mit dieser Parteitaktischen Entscheidung für sich Vorteile erreichen. Diese Entscheidung ist ein Sieg für unsere Demokratie und eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, kurz vor dem Jahreswechsel!“ so Hans-Ralf Voigt (SPD-Ortsvereinsvorsitzender)