Klimaschonende Energieerzeugung für Ruppichetroth

SPD beantragt Sondergebiete für „Solar/Photovoltaik“

Die SPD Gemeinderatsfraktion hat einen Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan zu prüfen, ob daraus ein Bebauungsplan mit einem „Sondergebiet Solar/Photovoltaik“ entwickelt werden kann.
Nach Untersuchungen des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) steht viel Flächenpotential zum Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in NRW zur Verfügung. Diese Flächen sollen nun auch in Ruppichteroth genutzt werden.
Der Rat hatte in der letzten Sitzung ein Bekenntnis, zur Verantwortung für die Menschen, Natur und Umwelt und die kommunale Klimapolitik für die Umsetzung zahlreicher laufender und geplanter Maßnahmen in Ruppichteroth weiterhin ambitioniert fortzusetzen, beschlossen.
Nun muß dieses Bekenntnis durch konkrete Maßnahmen erfüllt werden. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Bei Photovoltaikanlagen wird häufig zu aller erst an die typischen Dachanlagen auf Wohnhäusern, Gewerbe- oder Industriebetrieben gedacht. Die SPD will nun auch das Flächenpotential der Gemeinde nutzen! PV-Freiflächenanlagen sind PV-Anlagen, die auf einer freien ebenerdigen Fläche mit einer entsprechenden Unterkonstruktion errichtet werden.


Eine weitere Möglichkeit bietet die APV (Agrarphotovoltaikanlagen). Hierbei ist eine weitere Bewirtschaftung durch die Landwirtschaft möglich. Hier könnte die wirtschaftliche Perspektive für die Landwirtschaft und die lokale Wertschöpfung in der ländlichen Region gefördert werden.
Neuste wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass auch der Arten und Insektenschutz davon profitieren.
Für den Strom von Photovoltaikanlagen erhält der Betreiber nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Vergütung. Um als Betreiber eine Anlage errichten zu können und um eine feste Vergütung zu erhalten, sind daher bestimmte Bedingungen nach dem derzeitigen EEG zu erfüllen (§ 48 EEG).