Ist der Bauhof der Gemeinde noch handlungsfähig?

Die Belastung der Mitarbeiter stößt an ihre Grenzen. Darunter leidet der Service für die Bürgerinnen und Bürger!

„Die CDU hat vor drei Jahren, im Juni 2016, eine interkommunale Zusammenarbeit beim Bauhof mit Neunkirchen-Seelscheid und Much abgelehnt! Nun stößt der Bauhof an seine personellen Grenzen.

Wie lange noch will die CDU mit ihrem Kirchturmsdenken (so bezeichnete damals  unser Bürgermeister Mario Loskill das Verhalten der CDU), Einsparungen vermeiden und den Bürgerinn en und Bürgern den erforderlichen Service vorenthalten?

Wir fordern die Mehrheit im Rat der Gemeinde auf, endlich die Einsparpotentiale zu nutzen und für eine Interkommunale Zusammenarbeit mit Neunkirchen – Seelscheid und Much den Weg frei zu machen.

Sollte die CDU dies weiterhin verweigern, wird die SPD Ruppichteroth nach der kommenden Kommunalwahl (im Herbst 2020) wieder den Versuch machen dies durchsetzen. Dass sind wir den Mitarbeitern des Bauhofes und den Bürgerinnen und Bürgern schuldig!“

Ralf Voigt (SPD – Ortsvereinsvorsitzender)

Die Vorzüge einer Zusammenarbeit wurden 2016 in der Verwaltungsvorlage dargestellt.

Auszug aus der Verwaltungsvorlage:

Positive Auswirkungen des Beitritts zur gKU sind:

  • Die Einstellung einer neuen Bauhofleitung entfällt
  • Unter der Voraussetzung einer Personalüberleitung in die gKU entfallen die Zuständigkeiten des Bürgermeisters als Personalchef sowie alle damit zusammenhängenden Aufgaben beim Personalamt der Gemeindeverwaltung Ruppichteroth
  • Die Arbeitsorganisation des Bauhofes entfällt
  • Die Bereitstellung von Stellenanteilen für den Bereich der Straßenkontrollen entfällt
  • Arbeitsentlastung im Bereich der Kernverwaltung, insbesondere im Fachbereich 3
  • Eintritt in eine vorhanden, auf den Bedarf von Gemeinden zugeschnittene Aufgabenstruktur des Bauhofes
  • Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten werden aufgrund des größeren Personalbestandes durch eine verbesserte Vertretung aufgefangen
  • Für den Aufgabenbereich „Erhalt des gemeindlichen Infrastrukturvermögens“, der bei der Gemeinde verbleibt, ist die Einstellung von technischen Personal in Form eines Tiefbauingenieurs/Tiefbautechnikers im Fachbereich 3 notwendig.Diese Stelle kann durch den dargestellten wirtschaftlichen Vorteil bei einem Beitritt zur gKU in Höhe von ca. 64000,-€ gegenfinanziert werden.