Sebastian Hartmann (MdB) und die SPD setzen zwei sozialdemokratische Herzensanliegen durch.
Mit der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung und der Reform des Bundes-ausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), standen diese Woche zwei sozialdemokratische Herzensanliegen auf der politischen Agenda.
Endlich kommt der Mindestlohn für Azubis! Die SPD hat diesen wichtigen Schritt in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Den Gesetzesentwurf hat das Kabinett diese Woche beschlossen. Ab 2020 gibt es für Auszubildende im ersten Jahr mindestens 515 Euro. Die Summe steigt bis 2023 auf 620 Euro. In den weiteren Ausbildungsjahren gibt es Aufschläge. So verhindern wir endlich Mini-Vergütungen von z. T. nicht einmal 300 Euro im Monat, die heute noch viele Auszubildende für ihre Arbeit bekommen.
In namentlicher Abstimmung haben wir zudem über die Änderung des BaföGs abgestimmt. Das BaföG ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Um der sinkenden Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch BAföG haben, entgegenzuwirken und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen, haben wir die Änderung des BaföG durchgesetzt, die zum 1. August 2019 in Kraft treten. Um zum Beispiel steigenden Lebenshaltungskosten zu begegnen, erhöht sich der Förderungshöchstsatz um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich im Jahr 2020.