Milliarden für die Integration schaffen Entlastung der Kommunen

Der Bund wird den Ländern in den nächsten drei Jahren eine Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich zahlen. Damit ist der Streit über die Kosten der Integration der Flüchtlinge beigelegt. Wie die Länder das Geld verwenden, können sie frei entscheiden: Die bislang von Bundesfinanzminister Schäuble verlangten Nachweise für konkrete Verwendungszwecke müssen sie nicht mehr vorlegen.

Neben diesen sechs Milliarden zusätzlicher Mittel wird eine weitere Milliarde bereitgestellt: 2017 und 2018 gibt der Bund den Ländern jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den Wohnungsbau. Anders als bei der Integrationspauschale sollen die Länder hier die zweckgebundene Verwendung dokumentieren.

Sowohl die Integrationspauschale als auch die zusätzlichen Wohnungsbaumittel werden über die bereits vereinbarte Übernahme der Mehrkosten für die Unterbringung von Flüchtlingen gezahlt, 2,6 Milliarden Euro insgesamt im Zeitraum bis 2018. Eine Anschlussregelung wird gegebenenfalls zu den ersten Aufgaben für den nächsten Deutschen Bundestag und die Bundesregierung gehören: Anfang 2018 muss beschlossen werden, wie es weitergeht, und dabei wird die tatsächliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen in den nächsten zwei Jahren zu berücksichtigen sein.

Die Einigung im Kanzleramt setzt auf dem bereits am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für 2017 auf, mit dem die Koalition die richtigen Impulse für unser Land gibt. Im Bereich Soziales und Bildung übernimmt der Bund insgesamt Kosten in Höhe von sechs Milliarden Euro pro Jahr, davon bereits seit 2015 eine Milliarde Euro jährlich, die 2017 auf 2,5 Milliarden ansteigen wird. Darüber hinaus wird der "Kinderbetreuungsausbau" um 550 Millionen Euro (2016-2018) zusätzlich gefördert. Diese Entlastung ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel, mit denen der Bund die Länder im Bildungsbereich unterstützt, damit sie ihre Aufgaben bei der Finanzierung von Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. So übernimmt der Bund seit 2015 auch vollständig die Kosten des BAföG.

Auch die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld (etwa zwei Milliarden Euro) werden an die Länder für den Kita-Ausbau weitergegeben. Die Kommunen, die in den letzten Jahre extrem unter finanziellen Belastungen gelitten haben, wollen wir ab 2018 um insgesamt fünf Milliarden Euro jährlich entlasten. Eine Milliarde wurde dafür bereits ab 2014 zur Verfügung gestellt, dazu kamen seit 2015 weitere 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in finanzschwachen Kommunen, sowie zusätzliche 140 Millionen für die Sanierung kommunaler Einrichtungen. Darüber hinaus hat der Bund den Kommunen Unterstützung bei den Kosten, die durch die Flüchtlingsaufnahme entstehen, zugesichert: Seit 2016 beteiligt der Bund sich dauerhaft an den Kosten mit 670 Euro je Flüchtling im Monat. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zusätzliche 350 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt und 315 Millionen Euro trägt der Bund zur Unterbringung von Flüchtlingen bei, indem er den Kommunen bundeseigene Immobilien mietfrei überlässt oder die Liegenschaften verbilligt zur Schaffung sozialen Wohnraums abgibt. Auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden bis 2019 um 500 Millionen Euro jährlich erhöht. Wie die Weiterleitung der Bundesunterstützung für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen von den Bundesländern an die Kommunen funktioniert, darüber wird die Bundesregierung jährlich berichten.

Übrigens: Betrachtet man alle Ausgaben für Flüchtlinge, also auch zur Beseitigung von Fluchtgründen, dann findet man im Haushaltsentwurf 2017 weitere 6,3 Milliarden Euro, angefangen bei der Erhöhung des Etats im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit über humanitäre und Krisenpräventionsmaßnahmen bis hin zur Syrien-Hilfe, dem EU-Türkei-Abkommen und diversen weiteren Posten zur internationalen Stabilisierung. So rechnet es das Bundesfinanzministerium vor, das deshalb in der Summe auf 19 Milliarden Euro kommt, die 2017 für die Bewältigung der Zuwanderung und der Bekämpfung von Fluchtursachen ausgegeben werden.