Neues NRW-Rettungsgesetz,

Das neue Rettungsgesetz stärkt die anerkannten Hilfsorganisationen und schafft Klarheit auch für den Rhein- Sieg-Kreis.
Das „Duale System", nach dem Kreise selbst im Rettungsdienst tätig werden und Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser, die Johanniter oder den
Arbeiter-Samariter-Bund mit den Aufgaben betrauen kann, bleibt erhalten", erklärt der Landtagsabgeordnete Dirk Schlömer.

"Leider hat der Rhein-Sieg-Kreis völlig unnötig bereits den Wettbewerb im Rettungsdienst eröffnet große Unsicherheit bei den Rettungsdiensten geschaffen und zahlreiche gute Arbeitsplätze ohne Not gefährdet.

Das Land hat nun Klarheit für die Vergabe der Aufgaben des Rettungsdienstes geschaffen.
Eine europaweite Ausschreibung, die zum Dumping-Wettbewerb geführt hätte, ist nicht mehr nötig.

Dies stärkt die Hilfsorganisationen, die im Kreis auch mit großem ehrenamtlichem Engagement aktiv sind, anständige Löhne zahlen und sichere Arbeitsplätze schaffen.
Die Zusammenarbeit hat sich über Jahre bewährt."

Der Landtagsabgeordnete Dirk Schlömer, Mitglied des Europaausschusses im Landtag, hatte sich in der Vergangenheit mehrfach gegen eine europaweite Ausschreibung der rettungsdienstlichen Leistungen durch den Rhein-Sieg-Kreis ausgesprochen.
Die vom Europäischen Parlament geschaffene Bereichsausnahme ist nun im neuen
NRW-Rettungsgesetz verankert.

Im Vordergrund stehen dabei die Qualität der Leistungen beim Rettungsdienst sowie das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Außerdem werde mit dem Gesetz der neu geschaffene Ausbildungsberuf der Notfallsanitäterin oder des Notfallsanitäters eingeführt.

Die Kosten der Ausbildung und Fortbildung hierzu tragen die Krankenkassen.

Andreas Rudolf
(Pressesprecher)