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Verfassungsgericht entscheidet über Schlussabrechnung mit Schwarz-Gelb 


Das Verfassungsgericht wird sich am 15. Februar 2011 in einer Anhörung mit der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 beschäftigten.
Daher haben die Münsteraner Richter dem Land angeordnet, bis zur noch nicht terminierten Urteilsverkündung keine Kredite mehr aufzunehmen, berichtete SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans in einer Unterrichtung heute dem Landtag.
„Die Anordnung aus Münster ändert in der konkreten Landespolitik zunächst nichts Wesentliches.
Die Regierung bleibt handlungsfähig, mit finanziellen Engpässen ist nicht zu rechnen, betonte Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, vor dem Parlament.
„Es ist absurd, wenn nun CDU und FDP von einem Schlag ins Gesicht der rot-grünen Minderheitsregierung sprechen. Im Nachtragshaushalt für das vergangene Jahr liegt die Kreditaufnahme vor allem deshalb so hoch, weil er milliardenschwere Rückstellungen für die marode WestLB enthält. Sie stammen aus einer Zeit, als der frühere CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers noch die Regierung in Düsseldorf führte und riskante Geschäfte seiner Landesbank duldete.“
Auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erinnerte daran, dass im Nachtragshaushalt keine politischen Vorhaben der rot-grünen Landesregierung enthalten sind:
„Er ist die Schlussabrechnung mit der schwarz-gelben Vorgängerregierung.“

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