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Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Hänscheid
im Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 wurden 6,0 Mio Abwassergebührenhilfe für die Vermeidung von außergewöhnlichen Härten bei der Abwassergebühr bereitgestellt. Die Bürger der Gemeinde Ruppichteroth werden hierbei nicht bedacht. Zuweisungen erhalten die Nachbargemeinden Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Waldbröl und Nümbrecht.
Die Verteilungskriterien sind mir nicht bekannt. Ich vermute, dass hierfür die aktuelle Gebührenhöhe maßgebend ist. Wenn dem so ist, bin ich der Meinung, dass wir uns gegen ein derartiges Verfahren zur Wehr setzen sollten.
Begründung:
Im Vergleich zu den oben genannten Nachbargemeinden hat die Gemeinde Ruppichteroth in der Vergangenheit fast durchgängig einen kostendeckenden Anliegerbeitrag erhoben. Die Bürger mussten also einen deutlich höheren Anliegerbeitrag zahlen, als in den Nachbargemeinden. Die vergangenen Räte haben dies bewusst getan, um so die Abwassergebühren für die folgenden Jahrzehnte verträglich zu gestalten. Von dieser weitsichtigen Politik profitieren Heute insbesondere die einkommensschwächeren Bürger der Gemeinde. Durch die sicherlich gut gemeinte Förderung durch die Landesregierung wird allerdings betriebswirtschaftliche Vernunft bestraft. Bei den Verteilkriterien müssen aus meiner Sicht die Gebührenkomponenten "Zinsen" und "Auflösung von Ertragszuschüssen" außen vor bleiben. Damit würde auch die Höhe der Anliegerbeiträge der vergangenen Jahre indirekt mit berücksichtigt.
Beispiel:
Der Häuslebauer in der Gemeinde Ruppichteroth musste in den 90er Jahren deutlich höhere Kanalanschlussbeiträge zahlen als z.B. in der Gemeinde Nümbrecht, weil dort die Gemeinde keinen kostendeckenden Beitrag erhoben hat. Der Häuslebauer in Nümbrecht zahlt heute die dadurch ersparte geringere Kreditaufnahme über die Zins- und Tilgungsanteile in der Gebührenkalkulation der Gemeinde wieder zurück. Der Ruppichterother Häuslebauer zahlt dafür (weil er einen höheren Kredit brauchte) höhere Zinsen und Tilgungen an seine Bank. Der Nümbrechter Häuslebauer bekommt nun für diese Belastungen einen Zuschuss des Landes. Der Ruppichterother Häuslebauer bekommt nichts, obwohl er im Prinzip das Gleiche zu bezahlen hat.
Ich möchte diese Frage unter TOP 6 der Sitzung des Betriebsausschusses thematisieren. Gegen eine Weiterleitung an die übrigen Fraktionen bzw. eine Verteilung dieser Mail an die Ausschussmitglieder während der Sitzung habe ich keine Einwände.
Unter dem Punkt Mitteilungen und Anfragen möchte ich gerne eine Info über die Planungen der Gemeindewerke zur "Überprüfung der Hausanschlüsse bis 2015" erhalten. Nach Landeswassergesetz muss die Gemeinde einen entsprechenden Nachweis erbringen.
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